von Taner Akçam
Die Frage, die ich hier stellen möchte, ist ganz einfach: Wie wir alle wissen, hat Präsident Biden den armenischen Völkermord anerkannt. Also….das ist eine gute Sache, sagen Sie? Und jetzt, wo er ihn anerkannt hat … was ist damit? Hat sich etwas geändert? Und wenn sich tatsächlich nichts geändert hat, warum hat es sich dann nicht geändert? Und wenn sich nichts geändert hat, warum wurden dann so viele Anstrengungen unternommen, um dies zu erreichen? Was muss dann noch getan werden? Diese Fragen werfen Dutzende von weiteren Fragen auf, und wir könnten ewig so weitermachen. Die Angelegenheit hat noch eine viel dramatischere Dimension. Wir waren uns alle sicher, dass die „Anerkennung des Völkermords an den Armeniern durch die US-Regierung“ das A und O für die Diaspora-Armenier sein würde. Ich würde sogar noch weiter gehen und behaupten, dass die offene Frage der „Anerkennung“ die zentrale Komponente der armenischen Diaspora-Identität war. Jahrzehntelang definierte sich die armenische Diaspora über dieses Anliegen, und die Forderung nach Anerkennung war wie ein Klebstoff, der sie zusammenhielt. Und nun, da das Ziel erreicht ist, was wird aus dieser zentralen Komponente, diesem Element, das für die Gestaltung der armenischen Diaspora-Identität so wichtig war? Das wichtigste Identitätsmerkmal für die armenische Diaspora hat nun seine energetische Kraft, seine Daseinsberechtigung verloren. Was, wenn überhaupt etwas, wird an seine Stelle treten, um die armenische Identität außerhalb Armeniens zu definieren? Ehrlich gesagt, habe ich keine fertigen Antworten auf diese Fragen; daher auch der Titel meines Vortrags: „Die Notwendigkeit einer neuen Konversation“.
Der erste Punkt, den ich ansprechen möchte, ist, dass das Fehlen jeglicher substanzieller Veränderungen nach Bidens Anerkennung uns zu der Frage zwingt, was genau „Anerkennung“ ist. Ist es nur ein Lippenbekenntnis? Ein billiges politisches Zugeständnis? Hat sie mehr Gewicht als die einfache Feststellung: „Ja, 1915 sind einige schlimme Dinge passiert“, wenn wir nach unserem „Nie wieder“-Moment auch in Zukunft solche Dinge tun. Wenn das der Fall ist, dann kann man die „Anerkennung“ mit dem Besuch des Gottesdienstes vergleichen. Es kann sein, dass wir unsere Sünden am Sonntag aufrichtig bereuen, aber trotzdem am Montag wieder sündigen. Aber natürlich müssen sich die Dinge ändern; individuelle Sünden sind nicht dasselbe wie große historische Verbrechen; solche Praktiken dürfen nicht fortgesetzt werden, wenn irgendein Anschein einer zivilisierten Gesellschaft überleben soll. Und die „Anerkennung einer historischen Ungerechtigkeit“ sollte mit Konsequenzen einhergehen. Aber was sind diese Konsequenzen? Und woher kommt der Anstoß, in diese Richtung zu gehen?
Auf diese Frage gibt es eine Reihe von Antworten. Eine der möglichen Antworten liegt in der komplexen Logik der internationalen Beziehungen. Wie ich weiter unten noch ausführlicher erläutern werde, gehen die Nationalstaaten von nationalen Interessen und Sicherheitsbedenken aus und versuchen, mit den ihnen zur Verfügung stehenden militärischen und finanziellen Mitteln die für sie günstigsten Ergebnisse aus dem wilden und anarchischen Zustand der internationalen Beziehungen herauszuholen. Und man kann sich gut vorstellen, dass der Völkermord an den Armeniern und die Frage, ob seine Anerkennung durch genügend andere Mächte die Türkei letztlich unter Druck setzen wird, den Völkermord selbst anzuerkennen, in diesen komplizierten und sich wandelnden Beziehungen keine große Beachtung findet. Die Republik Armenien mag das einzige Land gewesen sein, das in der Lage war, das Thema auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen, aber sie hat wenig Einfluss, um ihren Fall voranzutreiben, da die Kombination aus politischer und militärischer Schwäche und die prekäre geopolitische Lage ihre Existenz gefährdet.
Aber lassen wir die Welt der internationalen Beziehungen für einen Moment beiseite und suchen wir anderswo nach den Gründen, warum Bidens Anerkennung des Völkermords nichts ändern wird. Sowohl bei der Leugnung als auch bei der Anerkennung gibt es ein Missverständnis, das sich auch in den internationalen Beziehungen manifestiert und das ich als zeitliche Abschottung bezeichnen würde.
Die Frage, die ich hier stellen möchte, ist sehr einfach: Wie wir alle wissen, hat Präsident Biden den armenischen Völkermord anerkannt. Also….das ist eine gute Sache, sagen Sie? Und jetzt, wo er ihn anerkannt hat … was ist damit? Hat sich etwas geändert? Und wenn sich tatsächlich nichts geändert hat, warum hat es sich dann nicht geändert? Und wenn sich nichts geändert hat, warum wurden dann so viele Anstrengungen unternommen, um dies zu erreichen? Was muss dann noch getan werden? Diese Fragen werfen Dutzende von weiteren Fragen auf, und wir könnten ewig so weitermachen. Die Angelegenheit hat noch eine viel dramatischere Dimension. Wir waren uns alle sicher, dass die „Anerkennung des Völkermords an den Armeniern durch die US-Regierung“ das A und O für die Diaspora-Armenier sein würde. Ich würde sogar noch weiter gehen und behaupten, dass die offene Frage der „Anerkennung“ die zentrale Komponente der armenischen Diaspora-Identität war. Jahrzehntelang definierte sich die armenische Diaspora über dieses Anliegen, und die Forderung nach Anerkennung war wie ein Klebstoff, der sie zusammenhielt. Und nun, da das Ziel erreicht ist, was wird aus dieser zentralen Komponente, diesem Element, das für die Gestaltung der armenischen Diaspora-Identität so wichtig war? Das wichtigste Identitätsmerkmal für die armenische Diaspora hat nun seine energetische Kraft, seine Daseinsberechtigung verloren. Was, wenn überhaupt etwas, wird an seine Stelle treten, um die armenische Identität außerhalb Armeniens zu definieren? Ehrlich gesagt, habe ich keine fertigen Antworten auf diese Fragen; daher auch der Titel meines Vortrags: „Die Notwendigkeit einer neuen Konversation“.
Der erste Punkt, den ich ansprechen möchte, ist, dass das Fehlen jeglicher substanzieller Veränderungen nach Bidens Anerkennung uns zu der Frage zwingt, was genau „Anerkennung“ ist. Ist es nur ein Lippenbekenntnis? Ein billiges politisches Zugeständnis? Hat sie mehr Gewicht als die einfache Feststellung: „Ja, 1915 sind einige schlimme Dinge passiert“, wenn wir nach unserem „Nie wieder“-Moment auch in Zukunft solche Dinge tun. Wenn das der Fall ist, dann kann man die „Anerkennung“ mit dem Besuch des Gottesdienstes vergleichen. Es kann sein, dass wir unsere Sünden am Sonntag aufrichtig bereuen, aber trotzdem am Montag wieder sündigen. Aber natürlich müssen sich die Dinge ändern; individuelle Sünden sind nicht dasselbe wie große historische Verbrechen; solche Praktiken dürfen nicht fortgesetzt werden, wenn irgendein Anschein einer zivilisierten Gesellschaft überleben soll. Und die „Anerkennung einer historischen Ungerechtigkeit“ sollte mit Konsequenzen einhergehen. Aber was sind diese Konsequenzen? Und woher kommt der Anstoß, in diese Richtung zu gehen?
Auf diese Frage gibt es eine Reihe von Antworten. Eine der möglichen Antworten liegt in der komplexen Logik der internationalen Beziehungen. Wie ich weiter unten noch ausführlicher erläutern werde, gehen die Nationalstaaten von nationalen Interessen und Sicherheitsbedenken aus und versuchen, mit den ihnen zur Verfügung stehenden militärischen und finanziellen Mitteln die für sie günstigsten Ergebnisse aus dem wilden und anarchischen Zustand der internationalen Beziehungen herauszuholen. Und man kann sich gut vorstellen, dass der Völkermord an den Armeniern und die Frage, ob seine Anerkennung durch genügend andere Mächte die Türkei letztlich unter Druck setzen wird, den Völkermord selbst anzuerkennen, in diesen komplizierten und sich wandelnden Beziehungen keine große Beachtung findet. Die Republik Armenien mag das einzige Land gewesen sein, das in der Lage war, das Thema auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen, aber sie hat wenig Einfluss, um ihren Fall voranzutreiben, da die Kombination aus politischer und militärischer Schwäche und die prekäre geopolitische Lage ihre Existenz gefährdet.
Aber lassen wir die Welt der internationalen Beziehungen für einen Moment beiseite und suchen wir anderswo nach den Gründen, warum Bidens Anerkennung des Völkermords nichts ändern wird. Sowohl bei der Leugnung als auch bei der Anerkennung gibt es ein Missverständnis, das sich auch in den internationalen Beziehungen manifestiert und das ich als zeitliche Abschottung bezeichnen würde.
Trotz der Anerkennung des Völkermordes hat sich Bidens politischer Ansatz in keiner Weise geändert und ist nach wie vor auf die Logik der Aufrechterhaltung guter Beziehungen zur Türkei ausgerichtet, die in etwa so aussieht: „Wir haben den Völkermord anerkannt, aber das ist eine Angelegenheit der Vergangenheit; in der Außenpolitik müssen wir weiterhin einen Kurs verfolgen, der im Einklang mit den nationalen Interessen der USA steht.“ Mit anderen Worten: Alle Argumente, die jemals für die Nichtanerkennung des Völkermords praktiziert wurden, bleiben gültig. Meiner Meinung nach ist dies eine Logik, die sich ändern muss.
Aber warum sollte sie das? Der Grund ist sehr einfach. Wie ich bereits erwähnt habe, zeigen sowohl die internen Entwicklungen in der Türkei als auch die Ereignisse in Syrien und in Aserbaidschan während des jüngsten Krieges mit Armenien, dass Sicherheit, Demokratie und die Aufarbeitung der Geschichte im Nahen Osten und im Kaukasus eng miteinander verbunden sind. Schon ein flüchtiger Blick auf die Region macht deutlich, dass historisches Unrecht und die anhaltende Leugnung desselben durch verschiedene Staaten und ethnisch-religiöse Gruppen nach wie vor ein großes Hindernis darstellt, nicht nur für die Demokratisierung der Region, sondern auch für den Aufbau stabiler Beziehungen zwischen verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen. Man kann heute kein Problem in der Region lösen, ohne sich zunächst mit dem begangenen historischen Unrecht auseinanderzusetzen, denn Geschichte ist nicht etwas Vergangenes; im Nahen Osten und im Kaukasus IST die Vergangenheit die Gegenwart.
Ich plädiere dafür, dass wir diese sinnlose Unterscheidung und Abschottung zwischen der Anerkennung von 1915 und der gegenwärtigen Realpolitik aufgeben müssen. Wenn der Westen in der Vergangenheit die Ereignisse von 1915 nicht anerkannt hat, sei es aus Gründen der „Sicherheit“ oder des „nationalen Interesses“, oder wenn er in der Gegenwart eine affektierte Anerkennung des Völkermordes vorgenommen hat, hat er dennoch weiterhin eine Politik betrieben, die auf dieser Trennung von Vergangenheit und Gegenwart beruht. Und dies geschieht einzig und allein zu dem Zweck, der Türkei Unterstützung und politischen Rückhalt zu geben. Wenn Demokratie, Frieden und Sicherheit wirklich die Ziele der westlichen Politik gegenüber dem Nahen Osten und dem Kaukasus sind, dann muss sich der gegenwärtige Ansatz der Außenpolitik ändern. Denn es ist diese Haltung und dieses Verhalten des Westens, das die Türkei ermutigt, ihre Leugnung von 1915 fortzusetzen, und sie ermutigt, an einer Politik festzuhalten, die heute Demokratie, Frieden und Sicherheit in der Region bedroht.
Meine Meinung zu diesem Thema ist einfach: Solange die Türkei es weiterhin versäumt, sich ihrer Geschichte und ihrer eigenen Rolle bei historischem Unrecht ehrlich zu stellen und es stattdessen als Bedrohung für ihre nationale Sicherheit betrachtet, werden die Sicherheitsprobleme in der Region fortbestehen. Die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern ist nichts, was man ignorieren oder einfach beiseite schieben sollte, wenn man mit den scheinbar dringlicheren Problemen der Gegenwart konfrontiert wird. Im Gegenteil, sie ist der Schlüssel zur Lösung der aktuellen Probleme im Zusammenhang mit Demokratie, Frieden und Stabilität in der Region.
Wenn wir jedoch realistisch sind, müssen wir zugeben, dass es aufgrund der grundlegenden Logik der internationalen Beziehungen nicht möglich sein wird, uns schnell von dieser Aufteilung zu befreien. Wie der Russland-Ukraine-Krieg gezeigt hat, ist die Türkei ein Land, das sowohl eine Regionalmacht ist als auch von den Großmächten als vorteilhaft empfunden wird. Dies wird durch die gegenwärtige Situation gut bestätigt: Die Türkei unterstützt die Ukraine indirekt, indem sie ihr hochwirksame Drohnen verkauft, aber gleichzeitig hat und will die Türkei sehr gute Beziehungen zu Russland unterhalten. Und zu diesem Zweck verstößt sie gegen das vom Westen verhängte Embargo gegen Russland. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass weder Russland noch der Westen, der Sanktionen gegen Russland verhängt hat, die Rolle, die die Türkei hier spielt, sonderlich unangenehm ist. Im Gegenteil, sie unterstützen sie. Aus diesem Grund halten es weder die Vereinigten Staaten noch Europa für realistisch oder praktisch, die Türkei zur Anerkennung des Völkermordes zu drängen.
Zumindest in diesem Sinne wäre es nicht falsch zu schlussfolgern, dass die „Anerkennung des Völkermords“ nun am Ende ihrer Reise angelangt ist. Sicherlich ist es von Bedeutung, dass mehr als 30 Länder – einschließlich der Vereinigten Staaten – die Ereignisse von 1915 nun als Völkermord anerkannt haben, und dies war in der Tat ein psychologischer und moralischer Sieg für die Armenier. Aber wir müssen auch zugeben, dass dies, abgesehen von dem Akt der „Anerkennung“ selbst, nicht viel, wenn überhaupt, in der Art von bedeutsamen, „realen“ Auswirkungen bewirkt hat.
Die Notwendigkeit einer neuen Konversation
An diesem Punkt wird die Frage „Was nun?“ wichtig. Es gibt zwei Punkte, die ich hier erwähnen möchte. Erstens ist die Politik der „Anerkennung“ nun weitgehend abgeschlossen. Die offizielle Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern durch 30 Länder – darunter die Vereinigten Staaten – ist zwar eine bedeutende Entwicklung und ein klarer psychologischer und moralischer Sieg. Dennoch müssen wir auch anerkennen, dass dieser Sieg weitgehend symbolisch ist. Zweitens machen die Erfordernisse der internationalen Beziehungen das Auftreten einer außenpolitischen Tendenz, die die Türkei zur Anerkennung des Völkermords drängen würde, höchst unwahrscheinlich.
Aus diesem Grund habe ich meinen Vortrag mit „The Need for a Conversation“ betitelt. In diesem Zusammenhang möchte ich zwei kurze Bemerkungen machen. Die erste ist, dass es jetzt notwendig ist, die „Politik der Anerkennung“ durch eine Politik der „Erlangung von Gerechtigkeit“ zu ersetzen; die zweite ist, dass trotz der Beziehung zwischen „Erlangung von Gerechtigkeit“ und Außenpolitik jede Bemühung um „Erlangung von Gerechtigkeit“ in der Sphäre der amerikanischen Innenpolitik betrachtet werden sollte. In diesem Sinne kann die jüngste Anerkennung sinnvoll und bedeutsam sein.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die amerikanische Anerkennung des Völkermords nicht mit derjenigen der Vorgängerländer vergleichbar ist. Während es sich bei den Anerkennungen anderer Länder um Handlungen mit weitgehend symbolischem Wert handelt, verpflichtet die offizielle Anerkennung durch die Vereinigten Staaten das Land technisch dazu – eine Verpflichtung, die letztendlich vielleicht auch eingehalten wird -, in einer Weise zu handeln, die die Möglichkeit bietet, ein gewisses Maß an Gerechtigkeit in Form von Wiedergutmachung und Entschädigung zu erlangen. Nach amerikanischem Recht können die Bürger ausländische Staaten, Unternehmen oder Institutionen auf Schadenersatz und Entschädigung verklagen. Der entscheidende Punkt dabei ist folgender: Im internationalen Recht ist es üblich, dass Staaten eine rechtliche „Immunität“ besitzen, die sie der Gerichtsbarkeit anderer Länder entzieht. Die Vereinigten Staaten sind an internationale Vereinbarungen gebunden, und der Foreign Sovereign Immunities Act von 1976 (FSIA) verhindert, dass ausländische Staaten oder mit ihnen verbundene Einrichtungen vor Gericht gestellt und verklagt werden können. Diese Länder stehen also theoretisch unter dem entsprechenden Rechtsschutz. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die für unser Thema von unmittelbarer Bedeutung sind.
Eine dieser Ausnahmen bezieht sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Länder (und die mit ihnen verbundenen Institutionen), die nachweislich an Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Völkermord beteiligt waren, können vor US-Gerichten angeklagt werden. Dazu muss die Bundesregierung jedoch zunächst anerkennen, dass ein solches Verbrechen begangen wurde. Diese Tatsache war in der Vergangenheit ein ernsthaftes Hindernis in Fällen, die den Völkermord an den Armeniern betrafen, und führte sogar dazu, dass sie vor Gericht abgewiesen wurden. Doch nun, da sowohl der Kongress als auch das Weiße Haus den Völkermord offiziell anerkennen, könnte dieses Hindernis beseitigt worden sein. Ich sage „möglicherweise“, denn es bleibt abzuwarten, ob die Anerkennung durch den Kongress allein rechtsverbindlich sein kann.
Im amerikanischen Rechtssystem reicht die Anerkennung eines Verbrechens als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ an sich nicht aus, um ein Verfahren zu eröffnen. Vielmehr müssen zunächst zwei Voraussetzungen erfüllt sein. In dem hier zur Debatte stehenden Fall können wir jedoch getrost sagen, dass sie erfüllt sind. Die erste Voraussetzung ist, dass nachgewiesen werden muss, dass das Ziel der Klage, sei es ein Staat oder eine Institution, sowohl an der Begehung einer Straftat beteiligt war als auch einen wirtschaftlichen oder finanziellen Vorteil daraus gezogen hat. Die zweite Voraussetzung ist, dass nachgewiesen werden muss, dass die betreffende Institution Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten unterhielt. Sowohl die Republik Türkei als auch die ihr angeschlossenen Institutionen, wie die Osmanische Zentralbank und die Ziraat Bankası, fallen in diese Kategorie. Zweifelsohne können diese Institutionen vor Gericht gestellt werden.
Bei der Vorbereitung solcher Fälle, wie ich sie vorgeschlagen habe, wird es von Vorteil sein, die allgemeine Forderung nach „Anerkennung“ durch die Forderung nach „Erlangung von Gerechtigkeit“ zu ersetzen. In diesem Sinne sollten uns die verschiedenen Fälle aus dem Holocaust und die Debatte über Entschädigungen für die Sklaverei als Leitfaden dienen. Wir müssen von den jüdischen Erfahrungen bei der Vorbereitung von Verfahren zur Wiedererlangung von verlorenem oder gestohlenem Eigentum lernen. Ich möchte die Beispiele von Organisationen wie der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference) und der World Jewish Restitution Organization (WJRO) als Modelle für die Bildung ähnlicher armenischer Organisationen vorschlagen.
Wie bereits erwähnt, ist auch die Wiedergutmachungsdebatte wichtig und kann uns einige neue Ideen liefern und neue Horizonte eröffnen, um das Thema der massiven „kommunalen“ materiellen Verluste und deren Wiedergutmachung anzugehen. Das Konzept der Reparationen und die Möglichkeiten, die es bietet, müssen in der Tat genutzt werden, aber all dies muss im Kontext der amerikanischen Innenpolitik untersucht und verstanden werden. In diesem Sinne müssen sich die Überlebenden des armenischen Völkermordes vor dem Hintergrund der Sklaverei und der Erfahrung der amerikanischen Ureinwohner „neu begreifen“, wie ich meine.
Natürlich wird die „Erlangung von Gerechtigkeit“ auf vielen Wegen erfolgen und sich nicht auf den Rechtsweg beschränken. Es gibt auch keine Garantie für den Erfolg. Sicher ist nur, dass der Weg zum Prozess lang und mit vielen rechtlichen und politischen Hindernissen gepflastert sein wird. Wir müssen uns jedoch stets vor Augen halten, dass der Kampf um die Anerkennung jahrzehntelang dauerte, bevor er schließlich zum Erfolg führte, und wir sollten – ja, wir müssen – uns auf einen nicht kürzeren und nicht weniger mühsamen Kampf einstellen.
(Der obige Artikel ist eine leicht überarbeitete Fassung eines Vortrags in Cupertino, Kalifornien, vom 23. April).