Die türkische Justiz ist derzeit die wirksamste Waffe des Staatspräsidenten Erdogan gegen Andersdenkende in der Türkei. Der Präsident verheimlicht nicht mal seine Absicht, die noch vorhandene Opposition bis zu den nächsten Wahlen auszuschalten. Dafür hat er seit über einem Jahrzehnt systematisch fast alle Staatsanwälte und Richter des Landes durch linientreue und islamistische Exemplare seiner Partei ersetzt.
Auf Anweisung Erdogans ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft in der Hauptstadt Ankara gegen Abgeordnete der pro-kurdischen Demokratischen Volkspartei (HDP), weil sie die türkische Regierung aufgefordert haben sollen, den Völkermord an den Armeniern anzuerkennen.
Insgesamt 26 HDP-Abgeordnete werden deshalb wegen „Beleidigung des türkischen Staates“ gemäß Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches angeklagt, weil sie sich am 24. April 2020, dem Gedenktag an die Gräueltaten während des Ersten Weltkriegs, geäußert haben sollen, berichtete die Nachrichtenseite T24 am Samstag.
Der Artikel 301 des TüStGB wird in den vergangenen zwei Jahren wieder verstärkt eingesetzt, um Oppositionelle aus dem Verkehr zu ziehen, oder Organisationsstrukturen wie Vereine oder politische Parteien zu zerschlagen. Er lautet:
„1. Wer die türkische Nation, den Staat der türkischen Republik, die große Nationalversammlung der Türkei, die Regierung der türkischen Republik und die staatlichen Justizorgane öffentlich herabsetzt, wird mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft.
2. Wer die staatlichen Streitkräfte oder Sicherheitskräfte öffentlich herabsetzt, wird gemäß Abs. 1 bestraft.
3. Meinungsäußerungen, die mit der Absicht der Kritik erfolgt sind, stellen keine Straftat dar.
4. Strafrechtliche Ermittlungen wegen dieser Tat hängen von der Ermächtigung des Justizministers ab.“
Die HDP hatte auf einer Sitzung des Zentralvorstands (MYK) am 24. April die Türkei aufgefordert, die Ermordung von 1,5 Millionen Armeniern durch das Osmanische Reich als Völkermord anzuerkennen, was zu heftigen Reaktionen in Ankara führte.
Die Türkei bestreitet den Vorwurf des Völkermords und behauptet, Hunderttausende von Armeniern und Türken seien bei Zusammenstößen ums Leben gekommen, nachdem sich ethnische Armenier in der Türkei im Krieg auf die Seite Russlands gestellt hatten. Sie behauptet, die Tötungen seien weder systematisch noch organisiert gewesen, und hat alle Versuche einer internationalen Anerkennung strikt abgelehnt.
Die im Gegengesetzt vorgeschriebene Genehmigung des Justizministers zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gilt als sicher. Zumindest ist es bisher nie vorgekommen, dass sich ein Justizminister trotz der Anweisung des Staatspräsidenten Erdogan querstellte.